Umtausch alter Führerscheine

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen mit verschiedenen Fristen umgetauscht werden.

Die Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre „gültig“, danach muss das Passfoto aktualisiert werden. Es ist keine neue Prüfung nötig.

Das benötigt man zum Umtauschen

  • Bearbeitungsgebühr: 25,00 €
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Personalausweis / Pass

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, der nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden ist, muss sich von der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift besorgen, die alle Fahrerlaubnisdaten beinhaltet, und diese bei der zuständigen Behörde (Führerscheinbehörde des Wohnsitzes) vorlegen.

Das sind die Fristen

Führerscheine bis 31.12.1998

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Führerscheine ab 01.01.1999

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033