Berufskraftfahrer: Grundqualifikation und Weiterbildung

Als Berufskraftfahrer nehmen Sie einen hohen Stellenwert im Straßenverkehr ein.

Daher sieht das Gesetz folgende Nachweispflichten für Sie vor:
>> Grundqualifikation
>> Weiterbildung

Grundqualifikation

Eine Grundqualifikation bei dem Erwerb des Führerscheins nach dem 10.09.2009. Der Nachweis kann auf drei Arten erbracht werden:

  1. Normale Grundqualifikation
    • Mit Führerschein
    • Keine Unterrichts-/Kurspflicht
    • 7,5 Stunden Prüfung (Theorie und Praxis) vor der IHK
  2. Beschleunigte Grundqualifikation
    • Auch ohne Führerschein
    • Pflichtlehrgang: 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis (zu je 60 Min.)
    • 1,5 Stunden Theorieprüfung vor der IHK
  3. Berufsausbildung
    • Zum Berufskraftfahrer (BKF) oder
    • Zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)

Weiterbildung

Zusätzlich Weiterbildung: alle fünf Jahre ab Abschluss der Grundqualifikation bzw. bei dem Erwerb des Führerscheins vor dem 10.09.2009 beginnend ab 2014.

Diese Weiterbildung umfasst fünf verschiedene Module, in denen Sie Ihr Wissen rund um Ladungssicherung, Gesetzliches, Technik und weitere Themen auffrischen.

Sowohl den Lehrgang zur beschleunigten Grundqualifikation, als auch die Weiterbildung in fünf Modulen bieten wir ab einer Gruppengröße von 10 Personen in unserer Fahrschule an – bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!